Was bedeutet das für Rechnungsempfänger?
Inländische unternehmerische Rechnungsempfänger müssen ab dem 1.1.2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen nach den neuen Vorgaben zu empfangen, zu verarbeiten und zu archivieren. Anders als bisher ist die elektronische Rechnungsstellung auch nicht an eine Zustimmung des Rechnungsempfängers geknüpft.
Was bedeutet das für Rechnungssteller?
Die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung gilt ab dem 1.1.2025. Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeber jedoch Übergangsregelungen (§ 27 Abs. 38 UStG n. F. (gem. Vermittlungsergebnis v.21.2.2024, zuvor Abs. 39) für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen.
Was ist eine eRechnung?
Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Das strukturierte elektronische Format muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gem.RL 2014/55/EU entsprechen (und damit der CEN-Norm EN 16931).
Welche Formate genügen diesen Anforderungen?
- XRechnung (XML-Datei), wird im öffentlichen Auftragswesen bereits genutzt
- ZUGFeRD-Format (hybrid, XML-Datei + PDF),ab der Version 2.0.1
Auch andere Rechnungsformate können den Anforderungen grundsätzlich genügen.
Haben Sie weitere Fragen? Dann sprechen Sie uns an. Als Spezialist für die elektronische Rechnungsverarbeitung informieren wir Sie gerne!